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Abwasser - Entsorgungsgebiet

Abwasser - Benutzungsgebühren

Die Benutzungsgebühr setzt sich aus einer Grund- und einer Mengengebühr zusammen. 

Abwassergebühren (brutto)

gültig ab Mengengebühr Mindest-Grundgebühr
pro Jahr*
01.01.2024 3,50 €/m<sup>3</sup> 114,97 €
01.01.2023 2,99 €/m<sup>3</sup> 114,97 €
01.01.2022 2,63 €/m<sup>3</sup> 114,97 €
01.01.2021 2,67 €/m<sup>3</sup> 114,97 €
01.01.2020 2,74 €/m<sup>3</sup> 114,97 €
01.01.2019 2,57 €/m<sup>3</sup> 114,97 €
01.01.2018 2,83 €/m<sup>3</sup> 114,97 €
09.05.2017 2,51 €/m<sup>3</sup> 114,97 €
01.01.2017 2,51 €/m<sup>3</sup> 114,97 €
01.06.2016 2,63 €/m<sup>3</sup> 114,97 €
01.01.2015 1,97 €/m<sup>3</sup> 114,97 €
01.01.2014 2,14 €/m<sup>3</sup> 114,97 €
01.01.2012 2,38 €/m<sup>3</sup> 114,97 €
01.01.2011 2,57 €/m<sup>3</sup> 114,97 €

 

* Hinweis zur Abwasser - Mindest-Grundgebühr pro Jahr

Maßstab für die Erhebung der Grundgebühr ist je nach Dimensionierung die Nenndurchflussleistung (Qn = m³/h) oder die Dauerdurchflussleistung (Q3) des zur Messung der dem Grundstück
zugeführten Wassermenge eingesetzten Wasserzählers.
Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Zählern mit der Bezeichnung Qn jährlich 45,99 € je m³/h Nenndurchflussmenge. Sie beträgt jährlich mindestens 114,97 €.
Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Zählern mit der Bezeichnung Q3 jährlich 28,743 € je m³/h Dauerdurchflussmenge. Sie beträgt jährlich mindestens 114,97 €.
Ist kein Wasserzähler vorhanden, bildet die bei vergleichbaren Grundstücksverhältnissen zur Versorgung erforderliche Nenndurchflussleistung bzw. Dauerdurchflussleistung des Wasserzählers
den Maßstab für die Grundgebühr.

 

Abwasser – Anschlussbeiträge

Maßstab für die Bemessung des Anschlussbeitrages ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachen der anrechenbaren Grundstücksfläche mit dem Nutzungsfaktor.

Seit dem 1. Januar 2011 – mit Inkrafttreten der ersten rechtswirksamen Satzung – gilt ein Beitragssatz in Höhe von 2,86 Euro je Quadratmeter Nutzungsfläche. 

 

Abwasser - Finanzierungsmodell

Im Bereich der zentralen Abwasserentsorgung setzt der Verband auf eine Mischfinanzierung - eine Kombination aus Gebühren und Beiträgen.
Etwa 63 Millionen Euro beträgt der beitragsfähige Aufwand seit 1990 für die Herstellung der öffentlichen Anlagen des Wasser- und Abwasserverbandes (WAV) "Panke/Finow" laut Globalkalkulation. Diese Summe bildet die Grundlage für die Berechnung der Höhe der Beitragssätze für Grundstückseigentümer.

Höchstzulässiger Beitragssatz:
 
3,30 Euro je Quadratmeter
 
Tatsächlich erhobener Beitragssatz:                  2,86 Euro je Quadratmeter
~ 87 Prozent des maximal zulässigen Beitragssatzes

Das heißt: Im Abwasserbereich werden bereits 13 Prozent des Herstellungsaufwandes über Gebühren finanziert.

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