Trinkwasser – Benutzungsgebühren
Die Benutzungsgebühr setzt sich aus einer Grund- und einer Mengengebühr zusammen.
Trinkwassergebühren (brutto)
gültig ab | Mengengebühr |
Mindest-Grundgebühr pro Jahr* |
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01.01.2024 | 1,9688 €/m<sup>3</sup> | 82,02 € |
01.01.2023 | 1,7441 €/m<sup>3</sup> | 82,02 € |
01.01.2022 | 1,5515 €/m<sup>3</sup> | 82,02 € |
01.01.2021 | 1,5301 €/m<sup>3</sup> | 82,02 € |
01.01.2020 | 1,5515 €/m<sup>3</sup> | 82,02 € |
01.01.2019 | 1,5301 €/m<sup>3</sup> | 82,02 € |
01.01.2018 | 1,2519 €/m<sup>3</sup> | 82,02 € |
09.05.2017 | 1,7548 €/m<sup>3</sup> | 82,02 € |
01.01.2017 | 1,7548 €/m<sup>3</sup> | 82,02 € |
01.05.2015 | 2,0009 €/m<sup>3</sup> | 82,02 € |
01.01.2014 | 1,3589 €/m<sup>3</sup> | 82,02 € |
01.01.2011 | 1,4445 €/m<sup>3</sup> | 82,02 € |
* Hinweis zur Trinkwasser - Mindest-Grundgebühr pro Jahr
Maßstab für die Erhebung der Grundgebühr ist je nach Dimensionierung die Nenndurchflussleistung (Qn = m³/h) oder die Dauerdurchflussleistung (Q3) des zur Messung der dem Grundstück zugeführten Wassermenge eingesetzten Wasserzählers.
Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Zählern mit der Bezeichnung Qn jährlich 32,81 € je m³/h Nenndurchflussmenge. Sie beträgt jährlich mindestens 82,02 €
Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Zählern mit der Bezeichnung Q3 jährlich 20,505 € je m³/h Dauerdurchflussmenge. Sie beträgt jährlich mindestens 82,02 €.
Trinkwasser - Anschlussbeiträge
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der Satzung über die Abschaffung und Rückerstattung von Anschlussbeiträgen für die Wasserversorgung zum 1. Juli 2015 werden die gezahlten Beiträge unverzinst zurückgezahlt. Bereits entstandene aber noch nicht veranlagte Beiträge werden nicht mehr erhoben.
Maßstab für die Bemessung des Anschlussbeitrages war die Nutzungsfläche. Diese ergab sich durch Vervielfachen der anrechenbaren Grundstücksfläche mit dem Nutzungsfaktor.
Seit dem 1. Januar 2011 – mit Inkrafttreten der ersten rechtswirksamen Satzung – galt der Beitragssatz in Höhe von 0,79 Euro je Quadratmeter Nutzungsfläche.
Trinkwasser - Finanzierungsmodell
Seit dem 1. Juli 2015 wurde auf eine reine Gebührenfinanzierung umgestellt.
Vorher hat der Verband auf eine Mischfinanzierung - eine Kombination aus Gebühren und Beiträgen gesetzt. Im Trinkwasserbereich wurden bis dato bereits 55 % des Herstellungsaufwandes über Gebühren finanziert.