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Gartenwasserzähler

Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise zu Ihrem Gartenwasserzähler: zur Zählerart, zur Größe, den Einbauvorgaben, der Abnahme und den Kosten.

Allgemeines
Um bei der Schmutzwasser-Gebührenberechnung Abzugsmengen berücksichtigen zu können, ist ein separater Wasserzähler zu installieren. Dieser Zähler ist beim Wasser- und Abwasserverband (WAV) "Panke/Finow" anzumelden und durch diesen verplomben zu lassen. Grundlage hierfür ist die Beitrags-, Kostenersatz und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (§ 20 Absatz 4) bzw. die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung (§ 2 Absatz 4).

Der Gartenwasserzähler ist Eigentum des Grundstückseigentümers. Diesem obliegt die Überwachung und Überprüfung der installierten Messeinrichtung und der Eichfrist.

Die zur Bewässerung des Grundstückes verbrauchten Trinkwassermengen werden vom Gartenwasserzähler erfasst und bleiben bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren unberücksichtigt. Dies gilt sowohl für Kunden mit einem zentralen Schmutzwasseranschluss (Kanalisation) als auch für Kunden mit dezentraler Schmutzwasserentsorgung (abflusslose Sammelgrube bzw. Kleinkläranlage). Durch den Gartenwasserzähler verringert sich die von Ihnen zu bezahlende Schmutzwassergebühr.

Bitte prüfen Sie, ob die Kosten für den Einbau des Zählers und seiner Vorhaltung durch die Einsparkosten für das abgesetzte Schmutzwasser abgedeckt werden. Beschaffung, Einbau und Verplombung des Zählers hat der Eigentümer bzw. Kunde des Verbandes auf seine Kosten zu tragen.

Zählerart und Größe
Als Gartenwasserzähler sind Hauswasserzähler für Kaltwasser einzubauen, die der Eichordnung entsprechen. Es können Zähler für den waagerechten Einbau oder auch Steigrohrzähler verwendet werden. Wegen möglicher Manipulationen wird der Einbau von Zapfhahn-Wasserzählern nicht zugelassen.

Der Gartenwasserzähler darf nicht größer als der Hauswasserzähler sein. Im Allgemeinen reicht die Zählergröße Q3 = 2,5 aus.

Eichung bzw. Beglaubigung
Gartenwasserzähler werden als Wasserunterzähler im geschäftlichen Verkehr verwendet. Sie müssen geeicht oder von einer staatlich anerkannten Prüfstelle beglaubigt sein. Eichung und Beglaubigung sind entsprechend dem Eichgesetz längstens 6 Jahre gültig.

Der Grundstückeigentümer ist für die Eichung bzw. Beglaubigung des Wasserzählers verantwortlich. Er trägt auch die dabei entstehenden Kosten.

Einbauvorschriften
Der Gartenwasserzähler ist an einem frostsicheren und zugänglichen Ort innerhalb oder auch in einem Schacht außerhalb des Gebäudes in die Leitung einzubauen. Die Leitung muss ausschließlich der Entnahme von Wasser dienen, welches nicht in die zentrale Schmutzwasserkanalisation oder die Sammelgrube bzw. Kleinkläranlage eingeleitet wird.

Die Zapfstelle muss nach außen geführt werden. Zapfstellen die in Kellerräume oder Garagen montiert sind, werden nicht genehmigt. Weiterhin darf kein Abwasserkanal in der Nähe der Zapfstelle sein.

Zapfhahnzähler werden nicht genehmigt.

Der Gartenwasserzähler ist mit dem Rückflussverhinderer fest zu installieren.

Denken Sie bitte daran, Ihre Bewässerungseinrichtung mit einer Entleerung zu versehen, wenn Einrichtungen oder Leitungsteile nicht frostfrei verlegt worden sind.

Die Ablesung des Gartenwasserzählers muss im Zuge der Ablesung des Hauptzählers ohne Mitwirkung Dritter möglich sein.

Abnahme und Kosten
Der eingebaute Gartenwasserzähler ist vom WAV "Panke/Finow" kostenpflichtig abzunehmen. Dies ist Voraussetzung für die Anerkennung des Gartenwasserzählers und der Verrechnung der zur Bewässerung verbrauchten Wassermengen bei der Schmutzwasser-Gebührenberechnung.

Eine Abnahme muss nach dem Ersteinbau, dem Wechsel oder jeweils nach der Eichung bzw. Beglaubigung des Gartenwasserzählers erfolgen.

Die Abnahme und Verplombung kostet derzeit 17,00 Euro je Zähler entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung des Verbandes.

Wechsel bzw. Austausch
Nach Ablauf der Eichfrist haben Sie die Wahl zwischen dem Einbau eines neuen Gartenwasserzählers oder der erneuten Eichung des alten Zählers durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle. In der Regel dürfte der Einbau eines neuen Zählers kostengünstiger sein.

Beim Austausch des Gartenwasserzählers ist zwingend darauf zu achten, dass bei Neuverplomung des neuen Gartenwasserzählers der alte und ausgebaute Gartenwasserzähler zwecks Ablesung des Zählerstandes vorgelegt wird. Liegt der bisherige Gartenwasserzähler nicht vor und kann der Zählerstand somit nicht ermittelt werden, ist der Verband berechtigt die angemeldeten Abzugsmengen nicht anzuerkennen.

Die Montage von Rohrleitungsinstallationen und Zähler sind durch den Hauseigentümer zu veranlassen und nach den Regeln der Technik auszuführen. Der WAV "Panke/Finow" ist lediglich für die Abnahme und Verplombung zuständig.

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