Keine gespaltenen Gebühren in der Abwasserentsorgung
WAV „Panke/Finow“ hatte sich gegen die Einführung entschieden und sieht sich nun durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt
BERNAU BEI BERLIN. Mit seinem am 17. Oktober 2023 verkündeten Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht den sog. gespalteten Gebühren eine Absage erteilt. Viele Aufgabenträger in Brandenburg müssen nun ihre Gebühren neu kalkulieren und festsetzen. Ob dabei größere Deckungslücken entstehen, ist noch unklar.
In dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ging es um die Abwassergebührensatzung eines Verbandes im Havelland. Dieser hatte, weil er von den Altanschließern laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts keine Beiträge mehr erheben durfte, sog. gespaltete Gebühren eingeführt. Die beitragspflichtigen Neuanschließer hatten Beiträge gezahlt. Bei diesen wurden geringere Gebühren erhoben als bei den Altanschließern, welche die nicht bezahlten Beiträge durch höhere Gebühren kompensieren sollten. Dem hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch eine Absage erteilt. Es hat festgestellt, dass der Grundsatz des Vertrauensschutzes dem Ausgleich nicht mehr realisierbarer Beiträge durch höhere Gebühren entgegenstehe. Das sah das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg als Vorinstanz noch ganz anders.
Der WAV „Panke/Finow“ hatte es in der Vergangenheit abgelehnt, die an die Altanschließer zurückerstatteten Beiträge durch höhere Gebühren auszugleichen.
Der Verbandsvorsteher Daniel Nicodem betont: „Es war im Sinne des Rechtsfriedens und im Interesse der Bürger richtig, die an den Verband gerichteten Forderungen zur Einführung sog. gespaltener Gebühren zurückzuweisen.“
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